Vermögen

Vermögensstamm, Altersvorsorge, Eigentum, Grundstück, Vermögensreserve

Die Verpflichtung des Kindes zur Verwertung seines eigenen Vermögens ist nicht so stark ausgeprägt. Selbstverständlich hat das Kind auch sein Vermögensstamm einzusetzen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass das Kind eine Vermögensvorsorge für sein Alter betreibt. Es ist also immer zu prüfen, ob es dem Kind zumutbar ist, den Stamm seines Vermögens einzusetzen. Vorrangig ist also immer die Absicherung der eigenen Existenz und der vorrangigen Unterhaltsverpflichtungen. Des Weiteren darf die Vermögensverwertung niemals wirtschaftlich unvernünftig sein. Wann das Vermögen einzusetzen ist, ist immer eine Frage des Einzelfalles. Wenn das Kind seine Lebensstellung auf bestimmte regelmäßige Einkünfte oder vorhandenes Vermögen stützt, so ist das Vermögen grundsätzlich nicht zu verwerten. In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob eine Beleihung eines Miteigentumsanteils an einer Immobilie zumutbar ist. Es ist dem Kind immer eine angemessene Vermögensreserve zu belassen. Zur Höhe dieser Vermögensreserve gibt es unterschiedliche Meinungen, die von 25.000 EUR bis 80.000 EUR reichen.

 

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